ZUSATZLEISTUNG
Winter­dienst

Wir sorgen dafür, dass nichts ins Rutschen kommt

Unter dem Begriff „Winterdienst“ versteht man die „Gesamtheit aller Maß­nahmen zur Sicherstellung von Verkehrssicherheit, Mobilität und Wirt­schaft­lich­keit des Verkehrsablaufs im Winter“, in diesem Fall des ungehin­der­ten Zutritts zu Ihrem Grundstück. Bei nicht geräumten Wegen, Ein­fahrten usw. trifft den Eigentümer normalerweise eine Verkehrs­siche­rungs­pflicht zur Vermeidung von Unfällen bei Eis und Schnee.

 

Hier übernehmen wir sämtliche erforderliche Tätigkeiten vom Räumen bis zum Streuen und beachten selbstverständlich auch die Bestimmungen der Gemeinde­reinigungssatzung bzw. des Straßen- und Wegegesetzes.


Sprechen Sie uns für ein individuelles Angebot gerne persönlich, telefonisch oder über unsere Angebotsanfrage an.